

Die ATP-Wiederholungsrüfung für Kühlfahrzeuge ist erforderlich:
Das Zertifikat ist im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie mitzuführen und bei Kontrollen vorzuweisen.

WIR SIND SEIT 01.06.2007 AUTORISIERTER STÜTZPUNKT FÜR ATP-WIEDERHOLUNGSPRÜFUNGEN!